Inoxcar Sportauspuff 102mm Abarth Punto
- 100% Edelstahl Made in Italy
- sportlich-kerniger Sound!
| Produkteigenschaft | Wert |
|---|---|
| Fahrzeughersteller: |
|
| Fahrzeugmodell: | Punto 199 |
| Kategorie: | Auspuffanlage |
| Auspuffanlage: | Endschalldämpfer |
| Material: | Edelstahl |
| Zulassung: | ABE bzw. e-Prüfzeichen |
Allgemeine Fragen und Antworten zum Thema Auspuffanlagen:
Ein Auspuff wird in der Regel nicht eingetragen sondern hat eine ABE vorzuweisen. Details hierzu dem Produkttext entnehmen sowie unter dem Punkt "Zulassung" einsehen. Im Zweifel gerne per Email bei uns nachfragen. Nutze hierzu die Funktion "Frage zum Produkt".
MERKE:
Ein Auspuff kann grundsätzlich NIE (!) eingetragen werden, wenn du einen vorhandenen Schalldämpfer durch ein Rohr ersetzt.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal mit ja oder nein beantworten. Es gibt schließlich zwei Möglichkeiten:
- das Fahrzeug ist ab Werk mit einem Vorschalldämpfer ausgestattet
- das Fahrzeug ist ab Werk NICHT mit einem Vorschalldämpfer ausgestattet
Ein Cuprohr wird im allgemeinem Sprachgebrauch synonym als "Vorschalldämpfer-Ersatzrohr" benutzt. Dies suggeriert bereits, dass damit ein vorhandener Schalldämpfer ersetzt werden soll. Somit ist der Einsatz NICHT erlaubt.
Es gibt allerdings Fahrzeuge, welche ab Werk OHNE Vorschalldämpfer auskommen. Dann darf hier selbstverständlich ein Cuprohr verwendet werden. Warum sollte man nicht ein Rohr durch ein Rohr ersetzen dürfen? ABER - ACHTUNG - AUSNAHME:
Wurde ein Sportauspuff (Endschalldämpfer) verbaut, dann kann ein Cuprohr in größerem Durchmesser als dem originalen Durchmesser entsprechend dazu führen, dass die Zulassung des Sportauspuffs aufgehoben wird. Grund: Die Lautstärke kann dann gesetzliche Grenzen überschreiten. Beispielhaft hierfür sind G-Tech Auspuffanlagen für Abarth Punto Evo.
Diese Auspuffanlagen sind - ohne Verwendung weiterere Auspuffkomponenten von G-Tech - im Straßenverkehr zugelassen. Nutzt man aber zusätzlich (!) G-Tech Cuprohre, welche im Übermaß gefertigt sind, dann wird die Zulassung ungültig. Dies ist nicht explizit in den Zulassungspapieren genannt. Bei einer Prüfung durch z.B. TÜV und/oder Polizei, kann es hier zu der Erkenntnis kommen, dass der Auspuff zu laut ist und somit die Zulassung nicht mehr gegeben ist.
- ABEs gelten in allen europäischen Ländern
- in nicht-EU-Ländern (z.B. Schweiz!) können eigene Regeln gelten. Informiere dich vor Ort, wir können hier keinen Support leisten, da wir nicht mit derartigen Regeln betraut sind.
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