Wer eine Autofahrt bei einer Probefahrt mit Kaufabsicht, eine Überführung ins Ausland oder in eine Werkstatt nutzen will und über kein gültiges Kennzeichen für ein Auto verfügt, kann sich ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, um ein Fahrzeug für einen kurzen Zeitraum im Straßenverkehr zu bewegen. Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens ist die sogenannte eVB-Nummer unerlässlich. Hinter der Abkürzung eVB-Nummer verbirgt sich die elektronische Versicherungsnummer, die unbedingt vor dem Gang zur Zulassungsbehörde zu beantragen ist. Für alle Überführungen innerhalb Deutschlands reicht die eVB-Nummer aus, um ein Fahrzeug für einen kurzen Zeitraum zu nutzen. Die eVB-Nummer wird dabei von einer Versicherung innerhalb weniger Minuten per Telefon oder Internet beantragt werden. So können Sie hier alles Wichtige über Kurzzeitversicherungen erfahren. Auf diese Weise gelingt es problemlos ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen.
Das Wichtigste auf einem Blick
Egal ob Fiat, Jeep oder Alfa Romeo – Für jedes Fahrzeug, welches innerhalb eines kurzen Zeitraums am Straßenverkehr teilnehmen soll, muss eine Zulassung bei der entsprechenden Behörde beantragt werden. Hierfür wird eine Kurzzeitversicherung benötigt, welche durch die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer belegt werden kann. Bei der eVB-Nummer handelt es sich um eine Registrierungsnummer einer Versicherung. Die eVB-Nummer ist dabei die Grundlage für die Anmeldung eines Fahrzeugs bei einer Zulassungsbehörde. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Kurzzeitkennzeichen oder ein normales Kennzeichen handelt. Kurzzeitkennzeichen unterscheiden sich dabei seit dem 1998 sowohl charakteristisch als von der Verwendung voneinander. Wohingegen Gewerbetreibende ein rotes Nummernschild für die kurzfriste Nutzung von maximal fünf Tagen ausgestellt wird, bekommen Privatpersonen das gelbe Nummernschild mit dem Ablaufdatum am rechten Rand zugeteilt. Privatpersonen sind mit dem Kurzzeitkennzeichen fest an Auto gebunden. Nur Gewerbetreibenden ist es vorbehalten mehrere Fahrzeuge mit einem roten Nummernschild zu bewegen.
Die Möglichkeiten für die Versicherung bei einem Kurzzeitkennzeichen sind dabei auf maximal fünf Tage beschränkt. Allerding gibt es auch die Option ein Kurzzeitkennzeichen lediglich für einen oder drei Tage zu beantragen. Bei der Kurzzeitversicherung handelt es sich in der Regel um eine Haftpflichtversicherung. Eine zusätzliche Versicherung bei Kurzzeitkennzeichen durch einen Kasko-Schutz ist nicht möglich.
Bei der Überführung innerhalb Deutschlands reicht die eVB-Nummer als Versicherungsbestätigung vollkommen aus. Für eine Überführung ins europäische Ausland sollte man sich einen genauen Überblick der verschiedenen Regelungen schaffen. Ebenso gilt es eine grüne Karte zu beantragen, um eine Auskunft der Haftpflichtversicherung im nicht-europäischen Ausland zu belegen.
Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen variieren dabei von Zulassungsbehörde zu Zulassungsbehörde. Dabei können maximale Gesamtkosten von bis zu 70 Euro entstehen.