Das können wir dir nicht beantworten. Denn:
- unabhängig davon, ob ein Teilegutachten der Distanzscheiben für dein Fahrzeug vorliegt, wird es immer (!) eine Einzelabnahme, wenn du zusätzlich dein Fahrzteug tiefergelegt hast und/oder andere Felgen als die ab Werk verbauten Felgen verbaut hast bzw. dies planst.
- Und auch hier gilt wieder: du brauchst einen Prüfer, der auch bereit ist, dir das einzutragen. Wenn kein Teilegutachten vorliegt, hast du keinerlei Anspruch drauf, eine Eintragung zu bekommen. Such dir einen Prüfer, der Erfahrung damit und auch Lust drauf hat, dir das abzunehmen.
Warum dies so ist, erklären wir dir kurz hier:
In der Vergangenheit waren manche Fahrzeughalter so "schlau" und dachten sich: ich baue mir jetzt 20mm Distanzscheiben aufs Auto und lass diese beim TÜV eintragen. Dann bau ich diese wieder ab, verbaue meine neuen dicken Alufelgen und fahr damit zum KÜS, um diese dort abnehmen zu lassen. Zu guter letzt bau ich auch diese wieder ab und lege mein Fahrzeug noch tiefer, lasse dies dann bei einem privaten Gutachter eintragen.
Das Ergebnis: man hatte drei Eintragungen in der Hand, die dann unabhängig voneinander in den Fahrzeugschein eingetragen werden lassen konnten.
Um dies zu verhindern, schließen sich Eintragungen von Alufelgen, Tieferlegung und/oder Spurverbreiterungen aus, da sich all diese Bauteile gegenseitig in ihren Abmessungen, Breiten etc beeinflussen.